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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermittlung von Pauschalreisen, Flügen und sonstigen Reiseleistungen
1.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Reisebüro und dem Kunden geschlossenen Verträge sowie für sämtliche Willenserklärungen und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen des Kunden. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
2.Definitionen
2.1 „Reiseleistung“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Flüge, Pauschalreisen, Beherbergungen, Überlassung eines Mietwagens und ähnliche Leistungen.
2.2 „Veranstalter“ sind alle Reiseveranstalter, Fluggesellschaften und sonstigen Anbieter, die Reiseleistungen erbringen.
2.3 „Reisebüro“ ist das in Ziffer 3 genannte Unternehmen, mit dem der Vermittlungsvertrag abgeschlossen wird bzw. abgeschlossen werden soll.
3. Vertragspartner
Mit dem Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars beauftragen Sie das Unternehmen
Terracus GmbH
Merkatorstraße 2
41515 Grevenbroich
Telefon: 0180-
*(14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, ggf. abweichende Preise aus dem Mobilfunk)
Fax: +49 -
Web: www.terracus.de
Registernummer: HRB 10997
Amtsgericht Mönchengladbach
USt-
Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin:
Melanie Tamblé
mit der Vermittlung eines Vertrages über eine Reiseleistung.
4. Vertragsgegenstand
4.1 Gegenstand des Vermittlungsvertrages ist die Vermittlung eines Vertragsschlusses des Kunden mit dem jeweiligen Veranstalter über die in der Buchung aufgeführte Reiseleistung durch das Reisebüro.
4.2 Das Reisebüro erbringt Reiseleistungen nicht selbst. Im Falle einer Buchung kommt ein Vertrag über die Reiseleistung direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Diesem Vertrag liegen die jeweiligen Allgemeinen Geschäftbedingungen des Veranstalters zugrunde. Für einzelne Reiseleistungen können besondere Regelungen und Einschränkungen gelten.
4.3 Die Abwicklung des Vertrages über die Reiseleistung erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter. Mängel der Reiseleistung sind gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
5.Vertragsschluss
5.1 Durch das Absenden des ausgefüllten Buchungsformulars gibt der Kunde gegenüber dem Reisebüro ein Angebot auf den Abschluss des Vermittlungsvertrages ab. Das Reisebüro nimmt das Angebot durch die Bestätigung der Buchung an. Die Bestätigung erfolgt fernmündlich, schriftlich oder per E-
5.2 Als Annahmeerklärung gilt auch die Belastung der Kreditkarte des Kunden oder (bei Lastschriftverfahren) seines Bankkontos bzw. der Zugang einer Rechnung des Reisebüros oder des Veranstalters beim Kunden. Die bloße Bestätigung des Eingangs einer Buchung beim Reisebüro stellt noch keine Annahmeerklärung dar.
5.3 Das Zustandekommen des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Veranstalter über die gebuchte Reiseleistung bestimmt sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um eine Pauschalreise, kommt der Reisevertrag regelmäßig erst mit Zugang einer schriftlichen Reisebestätigung des Veranstalters zustande.
6. Fremdsprachige Angebote
Bucht der Kunde Reiseleistungen, bei denen die Leistungsbeschreibung ganz oder teilweise in englischer Sprache dargestellt ist, oder in denen auf in englischer Sprache abgefasste besondere Bedingungen hingewiesen wird, erkennt er die englische Sprache neben der deutschen als gleichrangige Vertragssprache sowohl für den Vermittlungsvertrag als auch für den mit dem Veranstalter abzuschließenden Vertrag an.
7. Reisepreis, Zahlung
7.1 Die angegebenen Ticketpreise für Linienflüge gelten in der Regel nur bei Online-
7.2 Der Preis für die gebuchte Reiseleistung ist jeweils im Voraus, sofern nicht anders angegeben mit Zugang der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.
7.3 Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um eine Pauschalreise, tritt die Fälligkeit nicht vor Übergabe eines Sicherungsscheins des Veranstalters i. S. d. § 651 k BGB ein. Die genauen, für die gebuchte Pauschalreise geltenden Zahlungsbedingungen ergeben sich jeweils aus den Angaben im Rahmen des Angebotes oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. In der Regel ist eine Zahlung per Banklastschrift, Kreditkarte oder Überweisung möglich.
7.4 Das Reisebüro ist beauftragt und bevollmächtigt, für den Veranstalter den geschuldeten Preis für die Reiseleistung einzuziehen und hierzu Geldbeträge entgegenzunehmen oder den geschuldeten Betrag je nach vom Kunden gewählter Zahlungsart über die Kreditkarte des Kunden oder über sein Bankkonto im Lastschriftverfahren einzuziehen.
8. Vermittlungsentgelt
Soweit ein Entgelt für die Vermittlungsleistung erhoben wird, ist dieses im Preis der vermittelten Reiseleistung bereits enthalten. Es werden keine gesonderten Gebühren berechnet.
9. Preis-
Im Hinblick auf mögliche Änderungen des Preises für die gebuchte Reiseleistung und auf Änderungen der gebuchten Leistung wird auf die Allgemeinen Geschäftbedingungen des Veranstalters verwiesen. Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um einen Linienflug, gelten zusätzlich die jeweiligen Beförderungs-
10. Buchungsbestätigung, Reiseunterlagen
10.1 Der Kunde ist verpflichtet, eine ihm zugegangenen Buchungsbestätigung und ihm übersandte Tickets oder sonstige Reiseunterlagen unverzüglich auf ihre Richtigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung der ausgewiesenen Reisedaten mit der getätigten Buchung hin zu überprüfen. Stellt der Kunden Abweichungen oder sonstige Unrichtigkeiten fest, hat er den Absender (Veranstalter bzw. Reisebüro) hierauf unverzüglich hinzuweisen.
10.2 Flugtickets werden dem Kunden in der Regel nach erfolgter Zahlung bzw. unmittelbar per Post übersandt. In Ausnahmefällen werden Tickets bei der Fluggesellschaft oder einem Beauftragten, ggf. gegen Gebühr, zur Abholung durch den Kunden hinterlegt oder wahlweise kostenpflichtig per Kurierdienst übersandt. Elektronische Tickets werden an den entsprechenden Automaten im Flughafengebäude ausgegeben.
10.3 Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um eine Pauschalreise, werden die Reiseunterlagen entweder per Post übersandt oder am Flughafenschalter, ggf. gegen eine separate Gebühr, zur Abholung durch den Kunden hinterlegt. Die Übermittlungsart wird dem Kunden gesondert mitgeteilt.
10.4 Die Gefahr des Verlustes von Tickets oder sonstigen Reiseunterlagen geht im Falle des Versands auf den Kunden über, sobald das Reisebüro die Unterlagen dem beauftragten Transportunternehmen übergeben hat.
10.5 Im Falle der Buchung eines Hotelaufenthaltes oder eines Mietwagens kann der Kunde die vermittelte Reiseleistung jeweils gegen Vorlage der in der Buchungsbestätigung oder in einer gesonderten Reservierungsbestätigung mitgeteilten Reservierungsnummer in Anspruch nehmen. Weitere Unterlagen werden ihm nicht übersandt.
11. Stornierungen, Umbuchungen
11.1 Bei Stornierung der vermittelten Reiseleistung gelten grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Nach diesen Bedingungen richten sich auch die anfallenden Stornogebühren. Im Falle der Stornierung eines Linienflugs kann das Reisebüro zusätzlich zu etwaigen Stornogebühren der Fluggesellschaft eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,-
11.2 Rückerstattungen erfolgen bei Linienflugbuchungen erst nach Eingang der Original-
11.3 Die Umbuchung einer Reiseleistung ist nur durch Stornierung der gebuchten und gleichzeitiger Buchung einer anderen Reiseleistung möglich, es sei denn, der zwischen dem Kunden und dem Veranstalter geschlossenen Vertrag enthält hierfür besondere Bestimmungen. Im Falle der Umbuchung eines Linienfluges kann das Reisebüro zusätzlich zu den gegebenenfalls von der Fluggesellschaft erhobenen Gebühren eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,-
12. Einreisebestimmungen und sonstige Informationen
12.1 Angaben und Auskünfte des Reisebüros zu den in den Reiseländern geltenden Einreisebestimmungen, insbesondere zu den Pass-
12.2 Der Kunde ist verpflichtet, sich rechtzeitig vor Buchung und Antritt einer Auslandsreise alle für die Einreise in das Zielland und gegebenenfalls auch für die Durchreise durch einen Drittstaat erforderlichen Unterlagen zu besorgen, sowie die Einhaltung der jeweiligen Zoll-
13. Haftung
Das Reisebüro haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, die Folge einer Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
14. Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt oder werden vom Reisebüro nicht bestritten.
15. Datenschutz
Das Reisebüro erhebt bestimmte personenbezogene Daten des Kunden und gegebenenfalls auch anderer Reisenden. Diese Daten werden für die Abwicklung des Vermittlungsvertrages und für die Anbahnung und Abwicklung des abzuschließenden Vertrages über die vom Kunden gebuchte Reiseleistung benötigt und ausschließlich zu diesen Zwecken verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der erhobenen Daten erfolgt ausschließlich an den jeweiligen Veranstalter der gebuchten Reiseleistung.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
16.2 Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-
Letzte Änderung: 01. September 2007